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Allgemeine Verkaufsbedingungen

I. Geltung unserer Verkaufsbedingungen

Für alle Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch dann nicht wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Hierauf weisen wir in unseren Annahmeerklärungen und/oder Auftragsbestätigungen gesondert hin. Unsere Verkaufsbedingungen sind im Internet unter der WebAdresse www.mllubrication.com veröffentlicht.

II. Vertragsabschluss

Alle angebotenen Produkte sind ausschließlich für die industrielle Anwendung vorgesehen. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Abschluss kommt erst durch eine von uns schriftlich erteilte Auftragsbestätigung zustande. Dort genannte Leistungsbeschreibungen der Produkte sind keine Beschaffenheitsgarantien.

III. Preise, Zahlungsbedingungen und Liefer-bedingungen

  • 1. Preise gelten mangels abweichender Vereinbarung „FCA Schweinfurt, Hafenstraße 15“. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu
  • 2. Ist anderweitig nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 14 Tagen rein netto zu bezahlen
  • 3. Das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, besteht nur insoweit, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • 4. Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen müssen ausdrücklich auf der Auftragsbestätigung als solche vermerkt sein. Ereignisse höherer Gewalt gemäß Artikel VII, Punkt 3 a, entbinden uns von der Einhaltung genannter Lieferfristen.
  • 5. Der Kunde akzeptiert Schwankungen von +/- 2 % bei Bestellungen von loser Ware im Tankwagen.

IV. Eigentumsvorbehalt

  • 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor.
  • 2. Wird der Liefergegenstand mit anderen Sachen dergestalt verbunden oder weiterverarbeitet, dass er wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache wird, so steht uns an der neuen Sache anteiliges Miteigentum zu, das der Kunde bereits jetzt überträgt. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum überträgt und wir die Übertragung annehmen. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem zum Wert der Verbindung bestehenden Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstands zum Rechnungswert der Sache, mit dem der Liefergegenstand verbunden wurde. Für die neue Sache gilt die Regelung über den Liefergegenstand im Falle der weiteren Verbindung oder Weiterverarbeitung entsprechend.

Im Falle der Weiterveräußerung im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der neuen Sache mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Für den Liefergegenstand besteht Verpfändungsverbot, ebenso das Verbot einer Sicherungsübereignung.

V. Gewährleistung

Der Kunde hat den Liefergegenstand unverzüglich zu untersuchen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Liefergegenstand als mangelfrei genehmigt.

Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche einschließlich von Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer VI. beträgt 12 Monate und beginnt mit Ablieferung der Ware.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Haftung

Schadensersatzansprüche auf Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens, einschließlich Begleit- und Folgeschäden, sind – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

Unberührt bleiben hiervon Ansprüche des Kunden, wenn:

  • wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen haben,
  • der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
  • eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat,
  • wir aus sonstigen Gründen einer nichtabdingbaren Haftung (Produkthaftungsgesetz) unterliegen oder
  • der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns beruht. Im Falle einer einfachen fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Sonstige Bestimmungen

1. Markenrecht und Schadloshaltung

Soweit der Kunde von uns gelieferte Private-Label-Produkte unter verschiedenen Produkt- und Markennamen und/oder in teilweise eigenen Verpackungen in den Markt bringt, ist der Kunde verpflichtet, vorab mit großer Sorgfalt zu prüfen, dass bei der Namensgebung, Verpackung, Belabelung und Kennzeichnung der Produkte keine Markenrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich mit der Erteilung des Auftrags, uns hinsichtlich sämtlicher Schadens-ersatzansprüche und Folgekosten, die sich aus Markenrechtsverletzungen, die durch die Umsetzung von Anweisungen des Kunden eingetreten sind, vollständig freizustellen und schadlos zu halten.

2. PCN-Meldung/UFI:

Wir weisen darauf hin, dass Private-Label-Kunden eine PCN-Meldung (Poison Centers Notification) der Produkte in den jeweiligen EU-Ländern ihres Vertriebsgebietes unter eigener Handelsbezeichnung und eigenem UFI (Unique Formula Identifier) vornehmen müssen, um die Vorgaben des Anhangs VIII der CLP-Verordnung (EU-VO 2017/542) zu erfüllen. Die ML Lubrication haftet nicht für Verstöße ihrer Private-Label-Kunden gegen diese Meldepflicht für kennzeichnungspflichtige Gemische.

3. ML Datenblätter

Soweit der Kunde Änderungen am Sicherheitsdatenblatt vornimmt, übernehmen wir keinerlei Gewähr für den Inhalt des geänderten Datenblattes. Im Falle der Änderung des Produktnamens und des Lieferanten bzw. Herstellers ist der Kunde verpflichtet, zwingend eine eigene Notrufnummer anzugeben mit der Folge, dass die von uns angegebene Rufnummer von ihm zu ändern ist.

4. Höhere Gewalt

    a) Definition

    Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, in keinem betrieblichen Zusammenhang stehendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis eintritt.

    Dies gilt insbesondere bei folgenden Ereignissen:

    Regierungsbestimmungen, Krieg oder nationaler Notstand, Proteste, Aufstände, bürgerliche Unruhen, Feuer, Explosionen, Flut, Epidemie, Pandemie, Streik und andere Arbeitsstreitigkeiten, Import- oder Export-beschränkungen oder Embargos, Stromausfall oder andere Vorfälle, die außerhalb der Kontrolle der ML Lubrication liegen.

    b) In diesem Falle benachrichtigen wir den Kunden unverzüglich über Art und Ausmaß des betreffenden Umstandes.

    c) Wir sind weder haftbar gegenüber dem Kunden noch gilt es als Verletzung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der Verzug oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt entstanden ist. Sollte die höhere Gewalt länger als 12 Monate andauern, haben sowohl wir als auch der Kunde das Recht, schriftlich über die Beendigung des Vertrags-verhältnisses zu informieren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

5. Verschwiegenheitsverpflichtung

Der Kunde ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maß für die Erfüllungsgehilfen des Kunden.

VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz unseres Unternehmens. Das gleiche gilt für den Erfüllungsort. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Sie können unsere AGB auch in unserem Download-Bereich herunterladen.